Um dutzende Millionen Kronen mehr wird das Staatsamt für Kernsicherheit (SUJB) einkassieren. CEZ und weitere Betreiber der Atomanlagen in der Tschechischen Republik werden nämlich am dem Jahr 2012 neue Gebühren bezahlen – damit rechnet die Novelle des Atomgesetzes, die am Mittwoch durch die Senatoren genehmigt wurde.
Aus der Novelle geht zum Beispiel hervor, dass ab 1.Januar 2012 der Interessent für den Bau eines Atomreaktors in der Tschechischen Republik eine Summe in Höhe von 120 Millionen Kronen für die Herausgabe der Baugenehmigung, 45 Millionen für die Betriebsgenehmigung und weitere 18 Millionen für die Unterbringungsgebühr bezahlen wird.
Wenn das Gesetz noch durch den Präsidenten unterzeichnet wird, wird CEZ für die zwei geplanten Blöcke in Temelin und für den fünften Reaktor in Dukovany dem Staat insgesamt mehr als eine halbe Milliarde Kronen bezahlen.
Mit den neuen Bezahlungen müssen auch die derzeitigen Betreiber der Atomanlagen in Tschechien rechnen. Die Jahresgebühr für den Betrieb eines Reaktors wird 30 Millionen Kronen sein, die gleiche Summe müssen sich auch Anlagen vorbereiten, die für die Bereicherung oder Umarbeitung des Kernbrennstoffes bestimmt sind. Ihre Lager sollen 9 Millionen jährlich bezahlen.
Kleinere Summen werden Betreiber der Forschungsreaktoren mit einer Null – Leistung bezahlen – die erreichen die Jahresgebühren 1,5 bis 15 Millionen Kronen für die Herausgabe der Baugenehmigung. Die Schulreaktoren sind von der Zahlung befreit.