Die Entscheidung der EU-Kommission zur Taxonomie-Verordnung rückt näher und so die Antwort auf die Frage, ob Kernenergie und Erdgas den Richtlinien für nachhaltige Finanzinvestments entsprechen.
Beide Energiequellen fehlten im entsprechenden Rechtsakt noch, als dieser im April vorgestellt wurde. Im Oktober rief eine Staateninitiative unter Frankreichs Führung die Kommission dazu auf, der Kernenergie “Grün” zu geben.
Österreich würde in diesem Fall Rechtsmittel ergreifen. Für die österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) stünde bei einer Aufnahme von Atomkraft und Gas in die Taxonomie nicht weniger als deren Glaubwürdigkeit auf dem Spiel: “Die Taxonomie stellt klar, welche wirtschaftlichen Aktivitäten unseren Umweltzielen dienen und dabei keinen erheblichen Schaden anrichten. Allein aus dieser kurzen Definition wird klar: Das kann weder für Atomkraft noch für fossiles Gas gelten. Aus diesem Grund gibt es auch keine rechtliche Basis für die Aufnahme der Atomkraft in die Taxonomie”, argumentierte Gewessler aufgrund zweier Rechtsgutachten.
Österreich steht mit dieser Meinung nicht alleine da, auch Deutschland ist gegen Nuklearenergie in der Taxonomie. Beide Länder sowie Dänemark, Portugal und Luxemburg traten vor zwei Wochen gemeinsam auf der UN-Klimakonferenz in Glasgow dagegen auf. Gleichzeitig betonte der Fünf-Staatenbund auch, dass es natürlich jedem EU-Staat frei stehe, auf welche Energien er setze. Selbiges stand auch in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommission, damals noch mit Spanien aber ohne Portugal.
Quelle: futurezone.at